Apartments am Rebengarten

St. Martin

Beschreibung

Unsere Apartments und die Ferienwohnung befinden sich in einem eigenen Gebäude in ruhiger Lage hinter unserem Wohnhaus am Fuß des Sankt Martiner Hausberges, dem Wingertsberg.

Die 60 qm große Terrasse und der Garten am Südhang bieten Ihnen reichlich Platz zum Relaxen und eine herrliche Aussicht über St. Martin und die Rheinebene bis hinüber zum Schwarzwald.

In wenigen Minuten sind Sie im malerischen Ortskern mit seinen sehenswerten alten Gebäuden, seiner vielfältigen Gastronomie und den Weingütern oder auf gepflegten Wirtschaftswegen in den Weinbergen bzw. auf gut markierten Wanderwegen im Pfälzer Wald mit seinen vielen gut bewirtschafteten Hütten. 



Anreise ab 15.00 Uhr

Abreise bis 11.00 Uhr

Anreise mit dem Auto: aus Richtung Maikammer: Anfahrt über Totenkopfstraße, Jahnstraße

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittel


Bezahlung
Die Bezahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt bar vor Ort.

Die Gemeinde St. Martin erhebt zusätzlich einen Gästebeitrag in Höhe von 1,00 € pro Person/Nacht. Diese wird über den Vermieter an die Gemeinde abgeführt.

Preis inklusive Endreinigung, Handtücher, Bettwäsche und Stellplatz.

GASTAUFNAHMEVERTRAG Apartments-am-Rebengarten


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment oder die Ferienwohnung bestellt und schriftlich zugesagt ist oder über ein Buchungssystem gebucht wurde, oder falls bei einer telefonischen Buchung aus Zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden war.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den Gast zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig über welche Zeit der Vertrag abgeschlossen ist.
Die Zahlung erfolgt bar am Anreisetag.

3. Wird der Vertrag 60 Tage vor dem Check-in storniert fallen keine Kosten an.

4. Wird der Vertrag ohne Anwendung von Ziff.3 nicht eingehalten, so ist er verpflichtet, den um die ersparten Aufwendungen verminderten Preis zu bezahlen.Nach der aktuellen Rechtsprechung beträgt die Einsparung bei Apartments und Ferienwohnungen ohne Frühstück 10% des Übernachtungspreises.

5. Der Vermieter ist gehalten nicht in Anspruch genommene Übernachtungen als frei
verfügbar anzubieten, um Kosten zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.


Weiterführende Links