Bad Bergzabern ist als heilklimatischer Kurort und als Kneippheilbad staatlich anerkannt.

Zur Deckung des Aufwandes für die Erstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Gemeinde einen Gästebeitrag. Beitragspflichtig sind alle Personen, die im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben.

Von der Beitragspflicht befreit sind:
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- Geschäftsreisende
- Schwerbehinderte, deren Grad mind. 70% beträgt und durch einen Ausweise nachgewiesen werden kann; sowie deren eingetragene Begleitperson

Höhe des Gästebeitrags:

      von 01.04.-31.10.: 1,80 € pro Person/Tag

      von 01.11.-31.03.: 1,50 € pro Person/Tag

Der Gästebeitrag wird von Ihrem Vermieter/Ihrer Unterkunft erhoben. Hier erhalten Sie auch die Gästekarte.

Im besonderen Gastgebiet Wohnmobilstellplatz „In den Schloßgärten“ beträgt der pauschale Gästebeitrag:
      
    von 01.04.-31.10.: 3,60 € pro Wohnmobil/Tag

    von 01.11.-31.03.: 3,00 € pro Wohnmobil/Tag

Der Gästebeitrag wird über den Parkautomat entrichtet. Ein Abschnitt des Tickets dient hierbei als Gästekarte