Ihr Weg zur Kur

Kuren sind gesetzlich anerkannte Heilverfahren und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Darauf haben Sie Anspruch, wenn eine Krankheit droht oder bereits vorliegt. Ihr Arzt und Ihre Krankenkasse sind die wichtigen Ansprechpartner, wenn es um die Bewilligung Ihrer Kur geht.

Man unterscheidet zwischen ambulanter Kur, bei der Sie Kurarzt, -Einrichtung und Unterkunft frei wählen können und stationärer Kur, bei der Sie Ihr Hausarzt in eine Fachklinik einweist. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Kuren beträgt 3 bzw. 4 Jahre. In medizinisch begründeten Fällen gibt es Ausnahmen.

Die Kurdauer richtet sich nach Erkrankung und Befund des behandelnden Arztes. Bei Ablehnung Ihres Kurantrages ist es ratsam Widerspruch einzulegen!

Ambulante Badekur: Sie ist eine Satzungsleistung der Krankenkassen. Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss für Übernachtung wurde auf 13 EUR erhöht. Die Befristung der Aufenthaltsdauer auf mind. 3 Wochen wurde gestrichen. Die Arztkosten werden vom Kostenträger voll getragen, während Anwendungskosten zu 90% übernommen werden, d.h. der Eigenanteil beträgt 10% zzgl. 10 EUR Rezeptgebühr.

Bei der ambulanten Kur führt Sie Ihr erster Weg zu Ihrem Badearzt. Dort wird Ihr individueller Kurplan erstellt. Immer mehr Gäste gehen dazu über, etwas für ihre Gesundheit zu tun und sind bereit Ihre Kur selbst zu finanzieren. Aufwendungen für einen Kuraufenthalt gehören zu den Krankheitskosten, die steuerlich eine außergewöhnliche Belastung darstellen. (Stand: Gesetzesänderung 1. August 2002)